Wir unterstützen Zeitarbeitsunternehmen bundesweit bei der Beantragung, Verlängerung und Verteidigung der AÜG-Erlaubnis – mit rechtlicher Expertise und persönlichem Draht zur Bundesagentur für Arbeit.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen – rechtssicher, schnell und mit Branchenkenntnis
100+ begleitete Antragsverfahren
Wir fokussieren uns ausschließlich auf Arbeitnehmerüberlassung und sind Experten für Zeitarbeit.
6-8 Wochen bis zur Erlaubnis
Der Schnitt aller durch uns begleiteter Antragsverfahren.
97% Erfolgsquote
Das Ergebnis aller durch uns begleiteter Antragsverfahren zur erstmaligen Erlaubnis.
Warum Sie eine AÜG-Erlaubnis brauchen
Wer Arbeitnehmer an Dritte überlässt, benötigt nach § 1 AÜG eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Fehlerhafte Unterlagen, unklare Strukturen oder fehlende Nachweise führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Wir begleiten Sie von Anfang an – von der Vorbereitung bis zur Genehmigung.
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Erstantrag
Wir übernehmen den gesamten Prozess, von der Erstellung des Antrags und dessen Übersendung bis zur Entscheidung durch die Bundesagntur für Arbeit.
Verlängerungsantrag/ unbefristete Erlaubnis
Wir übernehmen das Fristenmanagement, die rechtzeitige Antragstellung und die Kommunikation mit der Behörde.
Betriebsprüfung
Wir übernehmen für Sie die Prüfungsvorbereitung, die taktische Planung, die Kommunikation mit den Prüfern und Ihre Vertretung am Tag der Prüfung.
Widerspruch bei Entzug
Wir kümmern uns um die Änderung nachteiliger Entscheidungen, auch im einstweiligen Rechtsschutz; für eine schnelle Entscheidung zu Ihren Gunsten.
Ablauf in 4 Schritten
So gelangen Sie sicher zu Ihrer Erlaubnis – transparent und planbar.
Schritt 1
Kostenfreie Erstpüfung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage und Unterlagen.
Schritt 2
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein verbindliches, transparentes Angebot.
Schritt 3
Antrag & Kommunikation
Wir übernehmen Einreichung und Kontakt mit der Behörde.
Schritt 3
Begleitung bis Erteilung
Wir bleiben an Ihrer Seite bis zum Bescheid.
Wir könnten nicht zufriedener sein! Der Ablauf war von Anfang an absolut unkompliziert, und die 24/7 Erreichbarkeit sucht ihresgleichen.
Aza Shariat-Zadeh
Aza GmbH
Hervorheben möchte ich die umfassende Unterstützung meines Gründungsprozesses, die schnelle Erlangung meiner AÜ Erlaubnis sowie die uneingeschränkte Hilfestellung in allen meiner Belangen.
Alexander Karbach
Intelli Rent GmbH
Karst Rechtsanwälte haben durch herausragende fachliche Kompetenz und tiefgreifendes Verständnis überzeugt. Ihre Arbeitsweise und ihre stete Verfügbarkeit unterstreichen ihre außergewöhnliche Dienstleistungsorientierung.
Emrullah Cicek
NEC Personal Service GmbH
Ich habe Herrn Karst kontaktiert, weil die BA, den Antrag der Verlängerung für ANÜ ablehnen wollte. Von Anfang an war die Beratung äußerst professionell und verständlich. Er hat zügig mit der BA Kontakt aufgenommen und alle Angelegenheiten schnell geklärt. Dank ihm wurde die ANÜ verlängert.
Altan Kaya
A&K Personaldienstleister
Absolut wichtiger und zuverlässiger Partner. Klare Empfehlung an alle Personaldienstleister bezüglich AÜG Check!
Michael Eisenreich
Geschäftsstellenleiter
Wir haben Unterstützung für die schnelle Beantragung und Implementierung von Arbeitnehmerüberlassung gesucht. Und bei Karst Rechtsanwälte gefunden! Super Service, gute Ansprechpartner und viel Know Know zum Thema! Weiter so!
David Kappauf
Peakaya GmbH
TOP-Ergebnisse kommen nicht von selbst
Zahlenwerk, das für sich spricht und nicht von ungefähr kommt. Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung und Expertise.
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Jahre im Geschäft
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Antragsverfahren
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zufriedene Kunden
Über mich - Thomas Karst
Echte Erfahrung
Ich bin Rechtsanwalt und selbst Unternehmer in der Zeitarbeitsbranche. Seit über 15 Jahren begleite ich Personaldienstleister bei der Beantragung und Verlängerung der AÜG-Erlaubnis. Diese Kombination aus Recht und Praxis ermöglicht Lösungen, die rechtssicher und wirtschaftlich zugleich sind.
Klare Sprache
Ich kenne die Abläufe der Bundesagentur für Arbeit aus zahlreichen Verfahren und weiß, worauf Sachbearbeiter wirklich achten. Mandanten schätzen, dass ich kein Theoretiker bin, sondern ihre Sprache spreche – direkt, klar und praxisnah.
Häufige Fragen zur ANÜ Erlaubnis
Hier finden Sie die ersten Antworten auf Fragen, mit denen unsere Kunden zu un sgekommen sind.
Wann benötige ich überhaupt eine Erlaubnis?
Wenn Sie Arbeitnehmer an Dritte überlassen oder verleihen möchten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis nach § 1 AÜG. Ins Bauhauptgewerbe dürfen Sie nicht überlassen. Hier gibt es nur enge Ausnahmen, wenn Sie selbst ein solches Unternehmen sind. Die Überlassung von Mitarbeitern ohne Erlaubnis ist nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sie muss zwingend vermieden werden.
Welche Unterlagen sind beim Erstantrag erforderlich?
Neben einem Handelsregisterauszug in chronologischer Form (Querformat) und der Gesellschafterliste ein Auszug aus dem Führungszeugnisn und Gewerbezentralregisterauszüge in der richtigen Belegart (zur behördeninternen Verwendung), ausreichend Liquidität In Höhe von mindestens 15.000,00 EUR, eine Mitgliedsbescheinigung der VBG und ein Lebenslauf - um die wichtigsten zu nennen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bundesagentur für Arbeit spricht reflexartig immer noch von 10 - 12 Wochen Bearbeitungszeit. Das ist für die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf unternehmerische Freiheit/ Berufsfreiheit sehr lange. Im Regelfall dauert das Antragsverfahren mit dem richtigen Setting 6–8 Wochen - in günstigen Fällen kann es auch etwas schneller gehen. Am Ende hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, ob und in welcher Form der Antrag und die Anlagen bei der Bundesagentur für Arbeit eingehen.
Was kostet der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit?
Die Gebühren für die Beantragung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Bundesagentur für Arbeit variieren je nach Art des Antrags. Für den ersten Antrag betragen die Gebühren 377,00 Euro. Für eine Verlängerung oder den Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis fallen in der Regel 2.060,00 Euro an, da in den meisten Fällen eine Betriebsprüfung stattfindet. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Bundesagentur für Arbeit.
Was passiert bei Ablehnung oder Entzug?
Die Folgen unterscheiden sich je nach Situation. Bei einem abgelehnten Erstantrag kann mit dem Rechtsmittel gegen die Entscheidung vorgegangen werden und ggfls. im einstweiligen Rechtsschutz eine vorläufige Erteilung der Erlaubnis erreicht werden. Bei der Verlängerung gilt die alte Erlaubnis zunächst als fortbestehend, wenn der Antrag abgelehnt wird. Dies aber nur dann, wenn der Antrag auf Verlängerung fristgerecht (3 Monate vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis) gestellt worden ist.
Wann gibt es eine unbefristete Erlaubnis?
Frühestens nach drei Jahren Tätigkeit und nach beanstandungsfreier Betriebsprüfung. Im Falle eines Antrags auf unbefristete Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung schaut die Bundesagentur für Arbeit genau hin und überprüft die gewerberechtliche Zuverlässigkeit besonders intensiv.
Ich habe Einträge im Gewerbezentralregister. Schadet das?
Nicht zwingend. Es kommt darauf an, weswegen dort Einträge vorhanden sind. Und selbst wenn diese einschlägig sind bedeutet das nicht, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird. Wichtig ist in jedem Fall, deratige Einträge im Antragsformular auch anzugeben. Wenn diese vergessen werden, führt dies regelmäßig zu unangenehmen Nachfragen der Bundesagentur für Arbeit.
Kommt die Bundesagentur für Arbeit am Anfang jedes Jahr?
Ein klares Nein! Wenn die erste Betriebsprüfung nach einem Jahr gut verläuft, gibt es nach zwei Jahren keine behördliche Nachschau und Sie haben ein Jahr Ruhe. Die Bundesagentur für Arbeit kommt dann erst wieder beim Antrag auf unbefristete Erteilung der Erlaubnis. Hier wird deutlich, welche Vorteile es Ihnen bringt, wenn Sie vom ersten Tag an auf ein sauberes Tagesgeschäft mit tragfähigen Strukturen setzen. Neben dem Prüfungsstress sparen Sie jede Menge Geld.
Sie haben weitere Fragen?
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Egal, ob Erstantrag oder Verlängerungsantrag. Egal, ob mit oder ohne Betriebsprüfung. Egal, ob mit oder ohne Beanstandung. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Völlig kostenfrei und für Sie unverbindlich.
Eine spezialisierte Service-Seite der Kanzlei KARST RECHTSANWÄLTE, Mainz.
Kontakt
Thomas Karst
Rechtsanwalt/ Inhaber
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